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Anwaltliche

Wirtschaftsstrafrecht

 

Gerne vertreten wir Sie im Wirtschaftsstrafrecht und im Steuerstrafrecht. Essentiell sind zunächst der Schutz und die Risikoeinschätzung im Vorfeld einer möglichen strafgefährdeten Situation durch eine strafrechtliche Beratung und Risikoeinschätzung.

Ansonsten kann es schnell zu einem Wirtschaftsstrafverfahren oder Wirtschaftsermittlungsverfahren kommen. Qualifizierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Wirtschaftsstrafkammern machen dann eine Verteidigung von einem entsprechenden spezialisierten unabdingbar. Primäres Ziel ist nicht nur die Vermeidung einer Strafe, sondern vor allem Strafverfahren entfernt von der der öffentlichen Aufmerksamkeit frühzeitig im Ermittlungsverfahren einzustellen und damit diskret zu beenden. 

Doch auch wenn es zu einem gerichtlichen straf- oder steuerstrafrechtlichen Verfahren vertreten wir Ihre Interessen, einschließlich der Bewältigung von möglichen Berufungs- und Revisionsverfahren.

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