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Notar

Gesellschaftsrecht

 

Wesentlicher Bestandteil Ihres wirtschaftlichen Erfolges ist die passende gesellschaftsrechtliche Lösung für Sie. Der Notar koordiniert im Bereich des Gesellschaftsrechts unter anderem die Unternehmensgründung, die Umgestaltung von Gesellschaften und die Änderung der Eigentümerstrukturen und bietet Ihnen insbesondere folgende Leistungen an:

Beratung und Beurkundung von Unternehmensgründungen (Kapitalgesellschaften, wie GmbH und AG sowie Personengesellschaften, wie OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft und BGB-Gesellschaft)

 

Vertragsgestaltung und -änderungen
o Gesellschafterverträge (Satzungen)
o Unternehmensverträge

 

Maßnahmen zur Umwandlung
(z.B. Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel) von Unternehmen

 

Bestellungen und Abberufungen von Geschäftsführern, Prokuristen, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern

Vestibulum auctor Vorbereitung und Durchführung der Gesellschafter- und Hauptversammlungen

Beurkundung von Geschäftsanteilskaufverträgen

Kapitalerhöhungen

Liquidation von Gesellschaften aller Rechtsformen

Entwurf und Einreichung von Handelsregisteranmeldungen aller Art.

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