Notar
Erb- und Familienrecht

Im Erb- und Familienrecht nimmt der Notar den Sachverhalt auf und bespricht Ihre Wünsche mit Ihnen. Sowohl die Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag), als auch der Ehevertrag werden fachmännisch und eindeutig erstellt und lassen keine Auslegungsprobleme auftauchen. Unsicherheiten und jahrlange gerichtliche Streitigkeiten können durch die notarielle Beurkundung folgender Urkunden meist verhindert werden:
Testamente, gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern
Erbverträge
Pflichtteilsverzichtsverträge
Unternehmensnachfolgeverträge und Unternehmertestamente
Erbscheinsanträge
Erbschaftsausschlagungen
Erbauseinandersetzungen
Schenkungs- und Übergabeverträge über Immobilien und Unternehmen zu Lebzeiten
(vorweggenommene Erbfolge)
(vorweggenommene Erbfolge)
Eheverträgen
Lebenspartnerschaftsverträgen
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Vermögensübertragungen unter Ehegatten und Lebenspartnern
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