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Notar

Erb- und Familienrecht

 

Im Erb- und Familienrecht nimmt der Notar den Sachverhalt auf und bespricht Ihre Wünsche mit Ihnen. Sowohl die Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag), als auch der Ehevertrag werden fachmännisch und eindeutig erstellt und lassen keine Auslegungsprobleme auftauchen. Unsicherheiten und jahrlange gerichtliche Streitigkeiten können durch die notarielle Beurkundung folgender Urkunden meist verhindert werden:

Testamente, gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern

Erbverträge

Pflichtteilsverzichtsverträge

Unternehmensnachfolgeverträge und Unternehmertestamente

Erbscheinsanträge

Erbschaftsausschlagungen

Erbauseinandersetzungen

Schenkungs- und Übergabeverträge über Immobilien und Unternehmen zu Lebzeiten
(vorweggenommene Erbfolge)
 

Eheverträgen

Lebenspartnerschaftsverträgen

Scheidungsfolgenvereinbarungen

Vermögensübertragungen unter Ehegatten und Lebenspartnern

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