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Notarkosten

Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben und der Notar ist gesetzlich verpflichtet, sich an diese vorgeschriebenen Gebühren zu halten. Er darf daher weder Nachlässe geben noch bei einem höheren Zeit-oder Arbeitsaufwand höhere Gebühren abrechnen. Somit sind die entstehenden Notargebühren bei jedem Notar gleich.

Auch werden die Notare regelmäßig dahingehend geprüft, ob sie sich an die gesetzlichen Gebührenvorgaben halten und ordnungsgemäß abrechnen. Wird bei einer solchen Prüfung festgestellt, dass der Notar zu viel oder zu wenig abgerechnet hat, so muss er Gebühren an die Mandanten zurückzahlen oder nachberechnen.

In der Regel fallen zudem keine weiteren Gebühren an, wenn sich Mandanten vor einer Beurkundung ausführlich beraten und Entwürfe erstellen lassen. Die dafür entstehenden Kosten sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten, unabhängig davon wie viele Termine und welcher Zeitaufwand tatsächlich zu der Vorbereitung der Beurkundung notwendig waren.  Auch ist die Gebühr unabhängig vom tatsächlichen Schwierigkeitsgrad der notariellen Tätigkeit.

Anders ist dies nur bei einer isolierten Beratung. In diesem Fall entsteht eine Rahmengebühr und der Notar kann in diesem festen Rahmen je nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad die entstehende Gebühr festsetzen.